Arbeitsvertrag: Verstoß gegen Tarifvertrag
Diese kann Ihr Betriebsrat verweigern, wenn die Einstellung gegen ein Beschäftigungsverbot verstößt, etwa die Einstellung von Schwangeren zur Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo. Aber nicht aus jedem Verstoß gegen gesetzliche oder tarifliche Regelungen folgt immer ein Beschäftigungsverbot.
Arbeitsvertrag: Tarifvertrag stellte Bedingung für Beförderungen
Im Tarifvertrag eines Spielcasinos war geregelt, dass für die Beförderung in die Position des Tischchefs die erfolgreiche Teilnahme an einem Assessment-Center erforderlich ist. Nachdem die Arbeitgeberin 2 Mitarbeiter auf solche Stellen einsetzen wollte, die zuvor kein Assessment- Center durchlaufen hatten, verweigerte der Betriebsrat seine Zustimmung. Daraufhin leitete die Arbeitgeberin ein gerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren ein. Nach Ansicht des höchsten Arbeitsgerichts durfte der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung nicht verweigern.
Arbeitsvertrag: Regel im Tarifvertrag bezieht sich nur auf die Eingruppierung
Zwar könne der Betriebsrat nach § 99 Absatz 2 Nr. 1 BetrVG die Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme verweigern, wenn diese gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag verstößt. Allerdings sollte die Regelung im vorliegenden Tarifvertrag nicht die Besetzung der Stellen und Beschäftigung der Mitarbeiter verbieten, sondern sie bezieht sich vielmehr vorrangig auf Fragen der Eingruppierung. BAG, Beschluss vom 18.03.2008, Az.: 1 ABR 81/06
Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmer, müssen Sie nach § 99 Absatz 1 BetrVG vor jeder Einstellung die Zustimmung Ihres Betriebsrats einholen. Ihr Betriebsrat kann dann aus den in § 99 Absatz 2 BetrVG aufgezählten Gründen, etwa bei Vorliegen von Beschäftigungsverboten, seine Zustimmung verweigern.