Kommt einer Ihrer Mitarbeiter, Herr Knobloch, in eine finanziell schwierige Situation, kann es passieren, dass er bei Ihnen um ein Darlehen bittet. So ein Darlehen liegt vor, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter Geldmittel zur zeitweisen Verwendung überlassen. Aus Beweiszwecken sollten Sie, Herr Knobloch, als Arbeitgeber diese Vereinbarung immer schriftlich schließen. Denn endet das Arbeitsverhältnis und ist das Darlehen noch nicht vollständig gezahlt, heißt dies nicht, dass Ihr Mitarbeiter automatisch zur Rückzahlung verpflichtet ist.
Arbeitsvertrag: Wie eine Rückzahlungsvereinbarung aussehen sollte
Sie sollten deshalb darauf achten, Herr Knobloch, dass in der Rückzahlungsvereinbarung Ihres Darlehens immer auch der Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit geregelt wird.
Arbeitsvertrag: Wie Sie eine Rückzahlungsklausel bei Darlehen formulieren
Eine Muster-Vereinbarung für die Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens bei vorzeitigem Ende des Arbeitsverhältnisses können Sie wie folgt formulieren:
§ ... Darlehensvereinbarung
Die Firma gewährt Frau/Herrn ... ein Darlehen in Höhe von ... €. Die Darlehenssumme wird zum ... zur Verfügung gestellt. Das Darlehen wird monatlich mit ... % verzinst.
Das Darlehen ist ab dem ... in monatlichen Raten in Höhe von ... € zurückzuzahlen. Die monatlichen Raten werden mit dem Vergütungsanspruch des Mitarbeiters verrechnet.
Endet das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch Kündigung des Mitarbeiters, ohne dass er hierfür einen wichtigen Grund hat, oder durch Kündigung des Arbeitgebers aus verhaltensbedingten Gründen oder aus einem sonstigen wichtigen Grund, ist der Mitarbeiter verpflichtet, das Darlehen am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses vollständig, das heißt in einer Summe, zurückzuzahlen.