Gerade Jugendliche beherrschen so manchen Kniff am Computer. Das wird nicht immer nur legal genutzt.
Arbeitsvertrag mit gefälschtem Zeugnis erschlichen
Wer sich einen Ausbildungsplatz erschleicht, indem er mit einem gefälschten Zeugnis oder mit Falschaussagen sich selbst in ein ungerechtfertigt gutes Licht rückt, hat den Ausbildungsplatz in aller Regel nicht verdient. Er hat außerdem gezeigt, dass er bereit ist, nicht-legale Mittel einzusetzen, um sich einen Vorteil zu verschaffen. In der Regel wird er für Ihr Unternehmen nicht mehr tragbar sein. Aber wie geht es weiter? Zunächst einmal müssen Sie sich sicher sein, dass tatsächlich eine arglistige Täuschung vorliegt. Bei Verdacht auf ein gefälschtes Zeugnis könnten Sie beispielsweise die Schule kontaktieren. Geht es um Falschaussagen in einem Vorstellungsgespräch, dann ist es gut, wenn Sie dieses nicht allein geführt und somit „vorgesorgt“ haben, weil Ihr Kollege die Aussage bezeugen kann. Sind die Fakten klar und gut nachweisbar, wird der Azubi kaum mehr widersprechen, was den Vorgang vereinfacht.
Arbeitsvertrag: So reagieren Sie rechtssicher auf Täuschungen
Nach § 123 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann ein durch arglistige Täuschung zustande gekommener Vertrag angefochten werden. Dies tun Sie, indem Sie dem Auszubildenden spätestens 2 Wochen nach Bekanntwerden des Betrugs ein Schreiben folgenden Inhalts schicken:
Anfechtung des Ausbildungsvertrags
Sehr geehrte Frau ________/ sehr geehrter Herr ________,
hiermit fechte ich den Ausbildungsvertrag mit Ihnen vom ________ (Datum) wegen arglistiger Täuschung an.
Begründung: Im Vorstellungsgespräch gaben Sie vor den Zeugen ____________ an, dass ___________. Das hat sich als nicht wahrheitsgemäß herausgestellt. Ihre Angaben waren allerdings für uns notwendige Voraussetzung für die Begründung des Ausbildungsverhältnisses mit Ihnen.
Mit dieser Anfechtung ist der zwischen uns geschlossene Ausbildungsvertrag nichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitsvertrag: Kündigung wird durch die Anfechtung überflüssig
Beachten Sie: Durch Ihre Anfechtung ist der Ausbildungsvertrag praktisch nicht mehr existent. Sie müssen also nicht zusätzlich kündigen. Die Anfechtung gilt nicht rückwirkend. Sie können beispielsweise bereits gezahlte Ausbildungsvergütung nicht mehr zurückfordern. Eine Anfechtung wird nur dann Erfolg haben, wenn die Täuschung tatsächlich dazu führte, dass der Ausbildungsvertrag zustande kam. Sie muss also ein im Auswahlverfahren genutztes Kriterium wie zum Beispiel die Schulnoten betreffen.