Wünscht ein Mitarbeiter die unbefristete Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags, dürfen Sie das mit dem Hinweis verweigern, dass das bestehende Arbeitsverhältnis durch Fristablauf endet, wenn er der befristeten Verlängerung nicht zustimmt. In diesem Hinweis liegt keine widerrechtliche Drohung, die die weitere Befristung unwirksam machen würde (BAG, 13.12.2007, 6 AZR 100/07).
Befristete Fortsetzung eines bestehenden Arbeitsvertrages
