Denn bei Kündigung hat Ihr Betriebsrat ein gewichtiges Wort mitzureden. Es sei denn, Sie finden einen anderen Weg, wie Sie sich von dem neuen Mitarbeiter wieder trennen können. Als ein Arbeitgeber aus Baden-Württemberg das Zeugnis eines Bewerbers sah, glaubte er endlich den richtigen Kandidaten für die offene Stelle als Mechaniker gefunden zu haben: Vor allem die gute Note in der praktischen Prüfung überzeugte. Doch 8 Jahre später stellte sich heraus, dass das gute Zeugnis gefälscht war. Der enttäuschte Arbeitgeber teilte dem Mitarbeiter daher mit, dass er das Arbeitsverhältnis anfechte und damit als beendet ansehe. Doch der klagte – und verlor. Die Richter entschieden zugunsten des Arbeitgebers. Wer ein gefälschtes Zeugnis vorlege, der täusche den Arbeitgeber arglistig über seine tatsächlichen Qualifikationen. Ein Arbeitgeber, der seine Einstellungsentscheidung nach Zeugnisnoten treffe, könne den Arbeitsvertrag auch Jahre später ohne Kündigung anfechten und somit das Arbeitsverhältnis wieder lösen. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2006, Az.: 5 Sa 25/06
Sind auch Sie Opfer eines solchen betrügerischen Bewerbers geworden, müssen Sie sich nicht lange mit Kündigungsgedanken tragen. Einen solchen Mitarbeiter können Sie viel einfacher und schneller wieder loswerden, indem Sie den Arbeitsvertrag anfechten. Und das, ohne vorher Ihren Betriebsrat fragen zu müssen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern bei personellen Angelegenheiten aus § 99 Absatz 1 BetrVG beschränkt sich nämlich auf die vorherige Mitsprache bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen von Mitarbeitern. Wenn Sie aber einen Arbeitsvertrag anfechten wollen nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung ist im Gesetz keine Rede. Als Arbeitgeber können Sie also kurzen Prozess machen und das Arbeitsverhältnis wie folgt anfechten:
Muster: So erklären Sie die Anfechtung
Sehr geehrter Herr Max B.,
wie wir erfahren mussten, haben Sie Ihre Abschlussprüfung als Feinmechaniker nicht wie auf dem uns vorgelegten Zeugnis mit der Gesamtnote „gut“, sondern nur mit der Note „ausreichend“ beendet. Ein Abgleich mit IHK-Zeugnissen ergab, dass das uns im Rahmen der Bewerbung vorgelegte Zeugnis gefälscht ist. Wie Sie wissen, beruhte Ihre Einstellung in erster Linie auf den guten Noten Ihres Zeugnisses.
Wir können das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis deswegen nicht mehr fortsetzen und fechten den Arbeitsvertrag vom ... wegen arglistiger Täuschung an. Ihre Dienste werden damit ab sofort nicht mehr benötigt.
Mit freundlichen Grüßen Geschäftsleitung