Beendigung der staatlich geförderten Altersteilzeit
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, den Erwerbsanteil bei älteren Arbeitnehmern zu erhöhen. Daher wurde die bisherige staatliche Förderung von Altersteilzeit für 2010 nicht mehr verlängert.
Fazit: Ohne die staatliche Förderung werden sich nur noch wenige Arbeitnehmer für das Modell der Altersteilzeit entscheiden. Rechnen Sie daher damit, dass Sie zukünftig mehr Arbeitnehmer bis zu deren regulärem Renteneintritt beschäftigen müssen.
Befristung von Arbeitsverträgen
Nach bisherigem Recht scheidet eine sachgrundlose Befristung eines Mitarbeiters generell aus, wenn mit diesem bereits zuvor ein befristetes oder auch unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hatte. Dieses sogenannte Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) soll nunmehr abgemildert werden. Zukünftig soll nämlich nach Ablauf einer Wartezeit von einem Jahr eine sachgrundlose Befristung auch dann möglich sein, wenn zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hatte.
Fazit: Diese Reform war mehr als überfällig. Viel zu lange schon hat diese Beschäftigungsbremse die Einstellung von Arbeitnehmern verhindert.
Ehrenkodex für Betriebsräte
Nach dem Vorbild des für die Unternehmensführung entwickelten „Corporate Governance Kodex“ ist für die nähere Zukunft auch die Vorbereitung eines Ehrenkodex für Betriebsräte geplant. Was dieser genau beinhalten wird, steht aber noch nicht fest.
Fazit: Ein gut gemachter Ehrenkodex bietet die Chance, dass bisherige Streitpunkte zukünftig mit Verweis auf die Regelung friedlich beigelegt werden können oder erst gar nicht entstehen.
Endlich: Trendwende beim Mindestlohn
Immer wieder stand er kurz vor der Tür: der allgemeine Mindestlohn. Doch mit der neuen Regierung wird es eine klare Trendwende geben. Als ersten Schritt wird die Regierung die Anforderung an die Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlohntarifverträgen erhöhen. Während bisher das Ministerium für Arbeit und Soziales allein entscheiden konnten wird künftig ein Beschluss des gesamten Kabinetts nötig werden. Außerdem wird eine Kommission bis Oktober 2011 prüfen, ob die bisherigen Mindestlohnregelungen aufgehoben werden sollten.
Fazit: Endlich ist das Thema Mindestlohn dauerhaft vom Tisch. Ein klares Plus für Sie als Arbeitgeber und ein Gewinn für die Tarifautonomie.
Minijob-Regelungen werden ausgebaut
Bisher gilt für geringfügige Beschäftigungen, die sogenannten Minijobs, eine Entgeltgrenze von 400 €. Diese soll demnächst angehoben und dadurch der Anwendungsbereich der Minijobs erweitert werden. Gleichzeitig wird auch eine Ausweitung der Gleitzonen-Regelung für die sogenannten Midijobs geplant. Es ist daher damit zu rechnen, dass auch die bisherige 800-€-Grenze nach oben korrigiert wird.
Fazit: Eine Ausweitung der Mini- und Midijobs bedeutet für Sie als Arbeitgeber zusätzliche Ausgaben. Denn bei diesen Beschäftigungsarten müssen Sie deutlich höhere Sozialversicherungsanteile zahlen. Dafür sind die Arbeitnehmer meist besser motiviert, denn sie haben mehr netto vom Brutto.
Sittenwidrigkeit von Löhnen wird näher geregelt
Als das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Frühjahr 2009 entschied, dass ein Lohn sittenwidrig sei, wenn die Vergütung weniger als zwei Drittel des üblichen Tariflohns betrage, war die Überraschung groß. Kein Wunder, denn das BAG hat diese Schlussfolgerung aus der sehr allgemein gehaltenen und nebulösen Regelung des § 138 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgeleitet. Im kommenden Jahr soll nun durch eine eindeutige Vorschrift über die Sittenwidrigkeit von Löhnen für Klarheit gesorgt werden.
Fazit: Eine neue feste Regelung bedeutet für Sie als Arbeitgeber ein deutliches Plus an Transparenz und Rechtssicherheit. Zu hoffen bleibt aber, dass durch die neue Regelung nicht versehentlich neue Fallstricke für Sie als Arbeitgeber entstehen.
Verbesserung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Die neue Regierung hat sich klar zur Möglichkeit der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bekannt und will die bisherigen Regelungen ausbauen. Insbesondere soll den Beschäftigten die Möglichkeit eingeräumt werden, auch durch Entgeltumwandlung steuerbegünstigt Anteile am Unternehmen zu erwerben.
Fazit: Beteiligungen der Arbeitnehmer am Unternehmen eignen sich seit jeher bestens, um den Arbeitseifer und die Motivation der Mitarbeiter zu steigern. Mit den geplanten Neuregelungen werden Ihre Möglichkeiten verbessert, bei Ihren Arbeitnehmern zusätzliche Leistungsanreize zu setzen.
Überarbeitung des AGG
Schließlich wird in der nächsten Zeit wohl auch eine Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) anstehen. Zwar sind dahingehende Änderungen im Koalitionsvertrag gar nicht vorgesehen, jedoch legt Brüssel allmählich die Daumenschrauben an. Die Europäische Kommission hält nämlich unter anderem die pauschale Herausnahme des Kündigungsrechts aus dem AGG für europarechtswidrig. Daher werden Korrekturen wohl unumgänglich sein.
Fazit: Die zu erwartenden Änderungen des AGG werden zwar zusätzliche Verschärfungen mit sich bringen, jedoch fallen diese im Vergleich zu den bisherigen Regelungen nicht besonders ins Gewicht.