Wenn Sie einen älteren Mitarbeiter einstellen, können Sie dessen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund bis zu einer Dauer von 5 Jahren befristen (§ 14 Abs. 3 TzBfG). Voraussetzungen:
- Ihr potenzieller Mitarbeiter hat zu Beginn des befristeten Arbeitsvertrags das 52. Lebensjahr vollendet.
- Er war unmittelbar vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Monate beschäftigungslos (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)
- oder er hat Transferkurzarbeitergeld bezogen
- oder er hat an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem SGBII bzw.SGB III teilgenommen.
Beachten Sie: Sie können den Arbeitsvertrag auch kürzer als 5 Jahre befristen. Bis zu einer Gesamtdauer von 5 Jahren können Sie den Arbeitsvertrag dann mehrfach ohne Angabe eines sachlichen Grundes verlängern.