Was Überstunden sind, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein für alle Mal festgelegt. Nach der Definition der höchsten deutschen Arbeitsrichter wird unter Überstunden die Überschreitung der individuell festgelegten Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter verstanden (BAG, Urteil vom 08.11.1989, Aktenzeichen: 5 AZR 642/88; in: Arbeitsrechtliche Praxis (AP) Nr. 1 zu § 46 Schwerbehindertengesetz (SchwbG)).
Beschäftigen Sie also einen Mitarbeiter länger, als es in seinem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag vorgeschrieben ist, leistet der Mitarbeiter Überstunden. So einfach ist das.
Mehrarbeit hingegen, wurde auch vom Bundesarbeitsgericht in dieser Entscheidung bestimmt. Der Begriff der Mehrarbeit ist danach als die über die gesetzlich zulässig hinausgehende Arbeitszeit definiert.