- Dynamische Verweisung: Hier wird nicht nur auf einen bestimmten Stand des Tarifvertrags Bezug genommen, sondern auf den Tarifvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung. Sie machen also jede Änderung des Vertrags mit.
- Statische Verweisung: Hier verweisen Sie nur auf einen bestimmten Stand des Tarifvertrags, also auf den Tarifvertrag in der Fassung vom ...
Beachten Sie: Ist Ihre Verweisung unklar, wird immer eine dynamische Verweisung angenommen – ob Sie dies wollten oder nicht (BAG, 9.11.2005, 5 AZR 128/05).