So sichern Sie sich im Arbeitsvertrag Mitarbeiterloyalität
Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag regeln: Erlaubt ist, was Ihnen nicht schadet
Ein Nebentätigkeitsverbot sollten Sie in Ihren Arbeitsverträgen unbedingt regeln. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie nur solche Beschäftigungen untersagen dürfen, die Ihre berechtigten geschäftlichen Interessen beeinträchtigen. Ein vollständiges Nebentätigkeitsverbot wäre unwirksam.
Mit folgender Formulierung im Arbeitsvertrag verpflichten Sie Ihre Mitarbeiter, Nebentätigkeiten anzuzeigen und Ihre vorherige Zustimmung einzuholen:
§ (…) Nebentätigkeit
1. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, jede bei Vertragsschluss bereits ausgeübte oder später beabsichtigte Tätigkeit, gleich ob unentgeltlich oder entgeltlich, dem Arbeitgeber unaufgefordert und rechtzeitig mitzuteilen.
2. Soweit Nebentätigkeiten berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, bedarf der Mitarbeiter der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers. Dies ist insbesondere der Fall, wenn hierdurch die betriebliche Leistung des Mitarbeiters beeinträchtigt wird, namentlich die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Mitarbeiters aus dem Arbeitsverhältnis gefährdet wird, die Arbeitsgebiete des Arbeitgebers berührt werden, namentlich eine Konkurrenzsituation entsteht, oder gegen gesetzliche Bestimmungen, namentlich gegen §§ 3 und 5 Arbeitszeitgesetz, verstoßen wird.
Schützen Sie sich mit folgender Regelung vor Geheimnisverrat
Eine allgemeine Verschwiegenheitspflicht des Arbeitnehmers über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse besteht während des Arbeitsverhältnisses auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Trotzdem sollte eine Regelung im Arbeitsvertrag schon aus psychologischen Gründen nicht fehlen.
§ (…) Verschwiegenheitspflicht
1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, über alle ihm bekannt gewordenen Angelegenheiten der Firma, insbesondere über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Herstellungsverfahren, Vertriebswege und dergleichen, Stillschweigen zu bewahren. Von der Schweigepflicht erfasst sind auch Informationen über persönliche Verhältnisse von Vorgesetzten und Mitarbeitern.
Tipp: Um der Verschwiegenheitspflicht entsprechend Nachdruck zu verleihen, sollten Sie diese durch eine Vertragsstrafenregelung im Arbeitsvertrag absichern.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch hinsichtlich sonstiger vertraulicher Daten und Informationen sowie sonstigen Know-hows. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf Höhe und Zusammensetzung der vereinbarten Vergütung.
2. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Sollte die Verpflichtung den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen unangemessen behindern, hat er gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von dieser Pflicht.
Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag festhalten: Wer nicht hören will, muss zahlen
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bringt Ihnen gleich 2 Vorteile: Erstens hält Sie Ihre Arbeitnehmer zur Vertragserfüllung an. Zweitens wird Ihnen die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erleichtert. Sie erhalten nämlich die vereinbarte Strafsumme, ohne den oft schwierigen Nachweis schuldhafter Schadensverursachung durch den Arbeitnehmer führen zu müssen. Folgende Musterformulierung hilft Ihnen dabei:
§ (…) Vertragsstrafe
1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu zahlen, wenn er
a) das Arbeitsverhältnis unter Bruch des Arbeitsvertrags nicht antritt oder auflöst,
b) die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber schuldhaft veranlasst.
2. Wird das Arbeitsverhältnis während der Probezeit aus einem der unter 1. genannten Gründe gelöst, ist die Vertragsstrafe anteilig nach der Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfrist zu berechnen. Die Anzahl der Arbeitstage bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist mit der Zahl der täglichen Arbeitsstunden und dem Stundenlohn zu multiplizieren.
3. Ungeachtet anderer Sanktionsmöglichkeiten ist der Arbeitgeber bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § … dieses Vertrages durch den Mitarbeiter berechtigt, eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatseinkommen vom Mitarbeiter zu erheben.