Minijob: Kosten und Vorteile für Arbeitgeber + Beispiel | Stand 2026

Minijob: Kosten und Vorteile für Arbeitgeber + Beispiel | Stand 2026

(Stand 2026) Dieser Artikel geht darauf ein, was ein Minijob per Definition ist, welche Arten von Minijobs es gibt und wie hoch die aktuelle Verdienstgrenze bei Minijobs ist. Außerdem erklärt die Abhandlung, welche konkreten Abgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Minijobs einbezogen werden müssen, definiert, zu welchem Zeitpunkt Arbeitgeber Abgaben zur Rentenversicherung oder Sozialversicherung abführen müssen und zeigt anhand einer Beispielrechnung aus der Praxis, was ein Minijob für Arbeitgeber kostet.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Minijob?

Als Minijob wird in Deutschland eine Form der Beschäftigung bezeichnet, die es Arbeitnehmern ermöglicht, eine flexible und geringfügig entlohnte Tätigkeit auszuüben. Ein zentrales Merkmal ist die Verdienstgrenze, die im Jahr 2026 bei 603 Euro pro Monat liegt. Auf das Kalenderjahr gerechnet ergibt sich daraus ein maximaler Gesamtbetrag von 7.236 Euro.

Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass das Finanzamt und die Sozialversicherung diese Grenze nicht einfach pauschal auf das Jahr hochrechnen. Grundsätzlich muss jeder einzelne Monat für sich betrachtet werden. Wird die Grenze von 603 Euro in einem Monat ohne unvorhersehbaren Grund überschritten, kann der Status als Minijob für diesen Zeitraum entfallen, selbst wenn das Jahreseinkommen unter 7.236 Euro bleibt.

Minijobber müssen dabei mindestens den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde erhalten. Wann und wie häufig ein Minijobber arbeitet, ist vertraglich flexibel gestaltbar. Auch das Ausüben mehrerer Minijobs ist möglich, sofern die Summe aller Verdienste die monatliche 603-Euro-Grenze nicht überschreitet.

Der Hauptzweck des Minijobs besteht darin, Arbeitnehmern ein zusätzliches, steuerlich begünstigtes Einkommen zu verschaffen. Dies nutzen häufig Personen, die bereits vollzeitbeschäftigt sind, sowie Studierende, Rentner oder Eltern, die während der Familienphase flexibel dazuverdienen möchten. In vielen Fällen dient der Minijob zudem als praktischer Einstieg oder Übergang in eine spätere Vollzeitbeschäftigung.

Was sind die Vorteile eines Minijobs für Arbeitgeber?

In Zeiten eines ausgeprägten Fachkräftemangels werden professionelle Arbeitskräfte händeringend gesucht. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind darauf angewiesen, bei Auftragsspitzen und einer variierenden Auftragslage flexible Minijobber rekrutieren zu können. Zu den wichtigsten Vorteilen von Minijobs für Arbeitgeber gehören:

  • Hohe Flexibilität und Schnelligkeit,
  • Rekrutierung von Mitarbeitern, die für sozialversicherungspflichtige Jobs nicht zur Verfügung stehen, beispielsweise Studenten, Mütter oder Rentner,
  • Geringer bürokratischer Aufwand durch Pauschalbeiträge und schnelle An- und Abmeldung,
  • Pauschale Lohnsteuer für Minijobber,
  • Rechtssicherheit durch Anmeldung bei der Minijob-Zentrale,
  • Flexible Freisetzung oder Onboarding mit kurzen Kündigungsfristen,
  • Möglichkeit, erfahrene Mitarbeiter ohne Einarbeitungszeit nach dem Renteneintrittsalter zu beschäftigen.

Welche Arten von Minijobs gibt es? 

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Minijobs: 

1. Minijob mit Verdienstgrenze

Bei einem typischen Minijob mit Verdienstgrenze ist der Mitarbeiter abhängig beschäftigt. Er kann bis zu 603 Euro pro Monat mit einem Minijob verdienen und langfristig angestellt werden. 

2. Minijob als kurzfristige Beschäftigung

Im Gegensatz ist der Minijob als kurzfristige Beschäftigung in Bezug auf die Länge der Arbeitstätigkeit limitiert. Eine kurzfristige Beschäftigung darf nicht länger als 3 Monate oder im Höchstfall 70 Arbeitstage in einem Kalenderjahr dauern.

Der Verdienst ist nicht gedeckelt und kann im Gegensatz zum Minijob mit Verdienstgrenze über 603 Euro pro Monat liegen. Typischerweise werden kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft, im produzierenden Gewerbe oder für Aushilfen angeboten, die einen erkrankten Mitarbeiter für einige Wochen ersetzen. 

Infografik zu den Arten der Minijobs und den Verdienstgrenzen.
556€ Stand 2025 // 603€ Stand 2026

Was ist die aktuelle Verdienstgrenze beim Minijob? 

Die Verdienstgrenze beim Minijob liegt aktuell, im Jahr 2026, bei 603 Euro je Monat. Die Erhöhung erfolgte zeitgleich zum 01.01.2026 mit der Erhöhung des Mindestlohns von 12,82 auf 13,90 Euro.

Bis 30.09.2022 lag die Verdienstgrenze für einen Minijob in Deutschland noch bei 450 Euro. Im Zuge der Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro wurde die Verdienstgrenze zum 01.10.2022 ebenfalls auf 520 Euro angehoben. Die letzte Steigerung erfolgte dann zum 1. Januar 2024 auf 538 Euro monatlich zu einem Mindestlohn von 12,41 Euro die Stunde, bevor die neuste Erhöhung am 1. Januar 2025 auf 556 Euro monatlich zu einem Mindestlohn von 12,82 Euro die Stunde erfolgte.

Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim 603-Euro-Minijob?

Arbeitgeber, die Minijobber bis zur Verdienstgrenze von 603 Euro einstellen, müssen mit den folgenden Abgaben rechnen: 

AbgabeartHöhe der Abgaben (Stand 2026)Status
Pauschalbeitrag Krankenversicherung13 %bleibt
Pauschalbeitrag Rentenversicherung15 %bleibt
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %Geändert (vorher 1,1 %)
Umlage U2 (Mutterschutz)0,24 %Geändert (vorher 0,22 %)
Insolvenzgeldumlage (U3)0,15 %Geändert (vorher 0,06 %)
Pauschalsteuer2 %bleibt
UnfallversicherungIndividuellbleibt (je nach Berufsgenossenschaft)
Stand 2026

Bei einem Minijob bis zur Verdienstgrenze von 603 Euro fallen keine Pauschalbeiträge für die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. 

Für Minijobs in Privathaushalten fallen abweichend die folgenden niedrigeren Abgaben an: 

AbgabeartHöhe der Abgaben (Stand 2026)Status
Pauschalbeitrag Krankenversicherung5 %bleibt
Pauschalbeitrag Rentenversicherung5 %bleibt
Umlage U1 (Krankheit)0,8 %Geändert (vorher 1,1 %)
Umlage U2 (Mutterschutz)0,24 %Geändert (vorher 0,22 %)
Unfallversicherung1,6 %bleibt
Insolvenzgeldumlage0,00 %bleibt
Pauschalsteuer2 %bleibt
Stans 2026

Arbeitnehmer, die in einem Privathaushalt beschäftigt sind, leisten bei bestehender Rentenversicherungspflicht einen Eigenbeitrag zur Aufstockung auf den vollen Rentenversicherungssatz. Da der Arbeitgeber im Privathaushalt einen Pauschalanteil von 5 Prozent trägt, übernimmt der Beschäftigte die verbleibende Differenz von 13,6 Prozent, um die volle Anrechnung der Renten-Beitragszeiten zu erreichen.

Welche Abgaben trägt der Arbeitnehmer bei Minijobs mit Verdienstgrenze?

Arbeitnehmer leisten bei bestehender Rentenversicherungspflicht einen Eigenanteil von 3,6 Prozent ihres Bruttoverdienstes. Sind Mitarbeiter in einem Privathaushalt beschäftigt, erhöht sich dieser Eigenanteil zur Rentenversicherung auf 13,6 Prozent, da der Arbeitgeber hier einen geringeren Pauschalbeitrag leistet. Weitere Sozialabgaben fallen für den Arbeitnehmer bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht an. Es besteht zudem die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, wodurch der Auszahlungsbetrag dem Bruttobetrag entspricht.

Steuerliche Optionen und Sonderfälle

Anstelle der pauschalen Lohnsteuer von 2 Prozent kann der Arbeitgeber die Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Lohnsteuerkarte) wählen. Dies ist besonders bei den Steuerklassen I bis IV oft vorteilhaft, da in der Regel keine Steuerlast anfällt.

Sollte ein Mitarbeiter mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben und dadurch die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro pro Monat überschreiten, tritt Sozialversicherungspflicht ein. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung nicht mehr bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers. Für die Besteuerung kann dann unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) angewendet werden, sofern keine Verrechnung über die Lohnsteuerkarte erfolgt.

Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim kurzfristigen Minijob?

Bei temporär Beschäftigten Minijobbern, die einen einmaligen und kurzfristigen Minijob im Kalenderjahr ausüben, fallen die folgenden Abgaben an: 

AbgabeartHöhe der Abgaben (Stand 2026)
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)0,8 %
Umlage U2 (gesetzlicher Mutterschutz)0,24 %
Beitrag zur gesetzlichen UnfallversicherungIndividueller Beitrag je Branche
Insolvenzgeldumlage0,15 %
Pauschalbeitrag für Steuern2 % (oder individuell nach Lohnsteuerklasse)
Stand 2026

Bei einem kurzfristigen Minijob fallen Steuern entweder auf Grundlage der individuellen Steuerklasse des Minijobbers an. Ist der Minijobber gelegentlich, höchstens an 18 zusammenhängenden Tagen tätig und beträgt der maximale Tagesverdienst durchschnittlich 150 Euro und der durchschnittliche Stundenlohn nicht mehr als 19 Euro, können Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent ansetzen.

Zusätzlich zu den 25 Prozent Pauschalsteuer fallen in diesem Fall noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer an. Diese Form der Versteuerung ist oft dann vorteilhaft, wenn der Mitarbeiter bereits einer Hauptbeschäftigung in Steuerklasse VI nachgeht.

Welche Abgaben trägt der Arbeitnehmer beim kurzfristigen Minijob?

Bei einer kurzfristigen Anstellung im Minijob fallen für den Mitarbeiter keine weiteren Steuern oder Abgaben an. Die Zahlung des Beitragsanteils des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung entfällt ebenfalls. 

Wie und wann muss der Arbeitgeber die Abgaben bei Minijobs abführen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, der Minijob-Zentrale mit einem elektronischen Beitragsnachweis die Höhe aller angefallenen Beiträge bis zum fünftletzten Bankarbeitstag des Monats zu melden. Dazu gehören neben dem eigentlichen Arbeitsentgelt die Abgaben für die Renten- und Krankenversicherung, die Lohnsteuer, die Kosten für die Umlage 1 und 2 sowie die Insolvenzgeldumlage. Die Zahlung der Beiträge kann per Überweisung oder Lastschrift erfolgen.

Die Zahlung aller Aufwendungen für den Minijobber muss bis spätestens zu Beginn des drittletzten Bankarbeitstags des Monats erfolgen. Die gesetzliche Grundlage für diese Regelung finden Unternehmen im § 23 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV). Es gilt der Tag der Wertstellung.

Für verspätet überwiesene Beiträge fällt ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent für jeden angefangenen Monat des Verzuges an. Dieser wird auf den rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrag berechnet.

Wichtig: Um die Höhe der Beiträge im Minijob zu ermitteln, bietet der Gesetzgeber zwei Varianten an. Bei der ersten Option wird die voraussichtliche Beitragshöhe am Abgabetermin errechnet. Diese sollte der endgültigen Beitragsschuld so nahe wie möglich kommen. Sollte sich ein Minderbetrag ergeben oder sollten die Beiträge überzahlt sein, kann dies mit der Folgeabrechnung ausgeglichen werden.

Bei der sogenannten Vereinfachungsregel, die die zweite Variante darstellt, werden die anfallenden Beiträge auf Basis der Abrechnungswerte des Vormonats gemeldet. Die Vereinfachungsregel ist für Unternehmen hilfreich, deren Minijobber jeden Monat unterschiedliche Arbeitsentgelte erhalten. Arbeitgeber müssen bei der Minijob-Zentrale angeben, dass sie die Vereinfachungsregel anwenden möchten. Sie gilt in der Folge für alle Einzugsstellen.

Hinweis: Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird im gewerblichen Bereich in der Regel nicht monatlich an die Minijob-Zentrale, sondern jährlich direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft abgeführt.

Wie können Arbeitgeber bei den Abgaben für Minijobber sparen? 

Eine Möglichkeit, um Beiträge bei den Abgaben von Minijobbern zu sparen, ist das Einstellen von privat versicherten Mitarbeitern. In diesem Fall sparen Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 603 Euro sparen Unternehmen monatlich 78,39 Euro an Abgaben. Im Jahr können auf diese Weise 940,68 Euro eingespart werden.

Wichtig: Unternehmer, die Minijobber im Privathaushalt beschäftigen, haben eine zusätzliche Steuerspar-Option. Sie können die Kosten des Haushalts-Minijobs zu 20 Prozent direkt von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Für einen Mitarbeiter im Privathaushalt mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 603 Euro können pro Jahr 510 Euro von der Steuer abgezogen werden. 510€ sind der gesetzliche Höchstbetrag für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt ist.

Beispielrechnung: Wie viel kostet ein Minijob wirklich?

Minijobber sind in Bezug auf die Steuern und Abgaben in Relation teurer als Mitarbeiter, die in regulären sozialversicherungspflichtigen Jobs im Unternehmen arbeiten. Das liegt vor allem daran, dass Arbeitgeber bei Minijobs einen Großteil der Sozialversicherung bezahlen. Im folgenden Beispiel können die Kosten im Detail spezifiziert werden.

Der Minijobber Markus Müller arbeitet zum Mindestlohn von 13,90 Euro jeden Monat für 43 Stunden in einem Autohaus. Er erhält pro Monat ein gleichbleibendes Arbeitsentgelt von 597,70 Euro. Für den Arbeitgeber fallen für Herrn Müller die folgenden Aufwendungen an:

AbgabeartAbgaben vom Lohn 597,70 Euro in ProzentHöhe der Abgaben Euro
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung13 %77,70 Euro
Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung15 %89,66 Euro
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)0,8 %4,78 Euro
Umlage U2 (gesetzlicher Mutterschutz)0,24 %1,43 Euro
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung DGUV variiert je nach Beruf & Unternehmen1,6 % (Autohaus = Wert für Berufsgenossenschaft Holz und Metall)9,56 Euro
Insolvenzgeldumlage0,15 %0,90 Euro
Pauschalbeitrag für Steuern2 %11,95 Euro
Gesamtabgaben Arbeitgeber32,79 %195,98 Euro
Gesamtkosten Arbeitgeber793,68 Euro

Die Gesamtkosten für den Einsatz von Herrn Müller betragen für das Unternehmen 793,68 Euro. Bei einer Arbeitszeit von 43 Stunden beträgt der Brutto-Stundenlohn inklusive aller Abgaben ca. 18,46 Euro.

Minijob 2026 auf einen Blick

  • Verdienstgrenze: 603 € pro Monat
  • Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde
  • Max. Arbeitszeit: ca. 43 Stunden/Monat
  • Rentenversicherung Arbeitnehmer: 3,6 % (bei Verzicht auf die Befreiung)
  • Pauschalabgaben Arbeitgeber: ca. 30–32 %

Wichtig: Die Verdienstgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und kann sich bei zukünftigen Anpassungen automatisch erhöhen.

Kann ich eine Person in zwei Minijobs gleichzeitig in meiner Firma einstellen?

In der unternehmerischen Praxis stellt sich häufig die Frage, ob ein Mitarbeiter für unterschiedliche Aufgabenbereiche in zwei separaten Minijobs angestellt werden kann. Hier zieht der Gesetzgeber eine klare Grenze: Die parallele Führung von zwei geringfügigen Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber ist rechtlich nicht zulässig.

Gemäß dem Grundsatz des „einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses“ werden alle Tätigkeiten, die eine Person für dasselbe Unternehmen ausübt, sozialversicherungsrechtlich als eine Einheit betrachtet. Selbst wenn die Aufgaben inhaltlich strikt getrennt sind – beispielsweise eine Tätigkeit in der Verwaltung und eine weitere im Logistikbereich –, müssen die Entgelte beider Verträge addiert werden. Übersteigt die Gesamtsumme dabei die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro (Stand 2026), verliert das Arbeitsverhältnis seinen Status als Minijob. In der Folge tritt für das gesamte Beschäftigungsverhältnis Sozialversicherungspflicht ein, und die Anmeldung muss über die jeweilige Krankenkasse statt über die Minijob-Zentrale erfolgen. Für Arbeitgeber ist diese Abgrenzung essenziell, um Nachzahlungen im Rahmen von Betriebsprüfungen zu vermeiden.